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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Unternehmensberatung
2. Trainings, Seminare; Workshops, Trainings, Aus- und Weiterbildungen
3. Coaching und Beratung

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Unternehmensberatung

Stand November 2025 

Es gelten die AGB der Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe UBIT in der jeweils aktuellen Fassung (Stand November 2025). Diese können auch unter folgenden Links

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1      Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in (Unternehmensberater:in) – im Folgenden wird nur die Bezeichnung Auftragnehmer:in verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3      Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4      Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  1. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1      Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2      Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den/die Auftragnehmer:in selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem/der Auftraggeber:in.

2.3      Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der/die Auftragnehmer:in zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der/die Auftraggeber:in wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der/die Auftragnehmer:in anbietet.

  1. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

3.1      Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2      Der/die Auftraggeber:in wird den/die Auftragnehmer:in auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3      Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters:in bekannt werden.

3.4      Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmer:innenvertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers:in von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1      Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2      Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen des/der Auftragnehmers:in zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des/der Auftraggebers:in auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1      Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem/der Auftraggeber:in Bericht zu erstatten.

5.2      Den Schlussbericht erhält der/die Auftraggeber:in in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3      Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

  1. Schutz des geistigen Eigentums

6.1      Die Urheberrechte an den vom/von der Auftragnehmer:in und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim/bei der Auftragnehmer:in. Sie dürfen vom/von der Auftraggeber:in während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der/die Auftraggeber:in ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des/der Auftragnehmers:in zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des/der Auftragnehmers:in – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2      Der Verstoß des/der Auftraggebers:in gegen diese Bestimmungen berechtigt den/die Auftragnehmer:in zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  1. Gewährleistung

7.1      Der/die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2      Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

  1. Haftung / Schadenersatz

8.1      Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom/von der Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2      Schadenersatzansprüche des/der Auftraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3      Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.

8.4      Sofern der/die Auftragnehmer:in das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der/die Auftragnehmer:in diese Ansprüche an den/die Auftraggeber:in ab. Der/die Auftraggeber:in wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

  1. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1      Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der Auftraggebers:in erhält.

9.2      Weiters verpflichtet sich der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3      Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4      Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5      Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

  1. Honorar

10.1    Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der Auftragnehmer:in. Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den/die Auftragnehmer:in fällig.

10.2    Der/die Auftragnehmer:in wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3    Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des/der Auftragnehmers:in vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

10.4    Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält der/die Auftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der/die Auftragnehmer:in bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5    Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragnehmer:in von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

  1. Elektronische Rechnungslegung

11.1    Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:in ausdrücklich einverstanden.

  1. Dauer des Vertrages

12.1    Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

12.2    Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
  • wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des/der Auftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des/der Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
  1. Schlussbestimmungen

13.1    Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2    Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3    Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig.

2. Zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen  der AGB´s Unternehmensberatung – Seminare, Workshops, Trainings, Aus- und Weiterbildungen

Stand Juni 2025

1. Seminare, Vorträge und Workshops („Inhouse-Schulungen“),

die gezielt auf die spezifischen Anforderungen eines oder mehrerer Unternehmen bzw. Organisationen zugeschnitten sind und von diesen finanziert werden, unabhängig davon, ob die Durchführung als Präsenzveranstaltung, Onlinekurs oder in hybrider Form erfolgt.

1.1.   Beauftragung: 

Ich bitte um schriftliche Beauftragung.
Basis der Beauftragung bildet mein schriftliches Angebot.

1.2.   Absage / Stornierung / Terminänderungen durch die AuftraggeberInnen

Die Auftraggeber/innen haben die Möglichkeit, ihre Beauftragung ganz oder teilweise zu stornieren. Schriftliche Stornierung per Mail an kontakt@elisabeth-rechberger.at. 
Ein Auftrag kann zu folgenden Bedingungen ganz oder teilweise storniert, bzw. verschoben werden:

Stornierungen

  • bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn       –      kostenfrei
  • ab 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn        –      50% der Veranstaltungskosten 
  • ab 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder danach   –    100% der Veranstaltungskosten 

Die Stornobedingungen gelten auch im Fall vereinbarter Teilzahlungen.

Terminverschiebungen

  • ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungsbeitrages 

Sollten Zusatzleistungen Dritter mitgebucht worden sein (z.B. Catering / Seminarhotel), so verrechne ich deren Gebühren für Absagen, Stornierungen und Verschiebungen jedenfalls 1:1 an unsere AuftraggeberInnen weiter.

1.3.   Absage durch die Auftragnehmerin

Ich behalte mir vor, einzelne Veranstaltungen abzusagen, sofern zwingende Gründe vorliegen. Sollte für diese Veranstaltung bereits ein Leistungsentgelt bezahlt worden sein, refundiere ich den Gesamtbetrag.
Ich behalte mir ebenso vor, Schulungen, Beratungen / Prozessbegleitungen abzubrechen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. In diesem Fall informiere ich die Auftraggeber:innen schriftlich und verrechne nur die bis zum Zeitpunkt des Abbruches erbrachten Leistungen.
Aus der Absage bzw. dem Abbruch der Leistung können keine Haftungsansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden.

1.4.   Vertraulichkeit Datenschutz

1.4.1     Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und Informationen, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin  bekannt geworden sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der vertraglichen Tätigkeit

1.4.2    Weiters verpflichtet sich die Auftragnehmerin, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

1.4.3     Die Auftragnehmerin ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

1.4.4    Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

1.4.5       Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

1.5   Honorar

1.5.1     Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Auftragnehmerin ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den/die Auftragnehmer:in fällig.

1.5.2   Die Auftragnehmerin wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

1.5.3   Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung der Auftragnehmerin vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

1.5.4    Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält die Auftragnehmerin den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die die Auftragnehmerin bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

1.5.5    Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragnehmer:in von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

1.6. Elektronische Rechnungslegung
1.6.1  Die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen auch
in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit der
Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die Auftragnehmer:in
ausdrücklich einverstanden.

1.7   Schlussbestimmungen
1.7.1    Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und
wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen
wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
1.7.2    Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein
Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
1.7.3    Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.
Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der Auftragnehmers:in. Für
Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der Auftragnehmers:in zuständig.

2. Offene Seminare und Workshops 

  1. Anmeldung und Bestätigung

Die verbindliche Anmeldung erfolgt schriftlich via Mail (kontakt@elisabeth-rechberger.at) oder Kontaktformular von der Website (www.elisabeth-rechberger.at). Die TeilnehmerInnen erhalten nach schriftlicher Anmeldung in der Regel innerhalb von 5 Werktagen eine Anmeldebestätigung mit der zu bezahlenden Rechnung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Schriftliche Anmeldungen sind verbindlich, telefonische Anmeldungen sind Reservierungen.

2. Zahlungsvereinbarung und Stornobedingungen

Die Rechnung ist jeweils im Vorhinein zu bezahlen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind auf Anfrage möglich. Stornierungen oder Umbuchungen haben schriftlich zu erfolgen und befreien nur dann vollständig von der Zahlungsverpflichtung, wenn sie nachweisliche bis längstens 14 Tage vor Kursbeginn bei Elisabeth Rechberger einlangen.  Nach dieser Frist ist eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des Kursbeitrages zu entrichten. Die Gebühr entfällt, wenn eine Ersatzperson Ihren Platz einnimmt. Diese Veränderung kann bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn mitgeteilt werden.

Wenn der Kurs, die Veranstaltung aus welchem Grund immer vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin nicht besucht wird, die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn erfolgt, oder der Kurs vor Beendigung vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin abgebrochen und nicht fertig besucht wird, ist der Kursbeitrag in voller Höhe zur Zahlung fällig.

Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben inkl. MwSt.

3. Kontoverbindung

Die Kontoverbindung erhalten die Teilnehmer*innen mit der Anmeldebestätigung und der Zahlungsaufforderung. Bitte geben Sie im Verwendungszweck immer die Rechnungsnummer und Ihren Namen an.

4. Absage und Änderungen

Generell hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von der Erreichung einer MindestteilnehmerInnenanzahl ab. Eine Absage, Terminänderung der Veranstaltung oder sonstige Änderungen behält sich die Veranstalterin vor. Die TeilnehmerInnen werden über Änderungen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber der Veranstalterin sind daraus nicht abzuleiten. Dies gilt auch für kurzfristige Terminverschiebungen Kursen. Bei völligem Entfall des Kurses hat der/die TeilnehmerIn jedoch Anspruch auf Rückzahlung eines bereits bezahlten Kursbeitrages und wird binnen 14 Tagen ab Bekanntwerden der Absage auf ein Konto des/der TeilnehmerIn rücküberwiesen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch (z.B. Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Verdienstentgang o.ä.) ist ausgeschlossen.

Falls eine Veranstaltung wegen Unfall, Krankheit der ReferentInnen/Vortragenden oder sonstiger unvorhergesehenen Ereignisse ausfällt, werden wir uns bemühen, sie zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Die einbezahlte Gebühr gilt generell auch für den Ersatztermin, sofern dieser gestellt wird. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Rückzahlung bereits geleisteter Seminarbeiträge.

5. Vertraulichkeit

Der/die Trainer/Berater verpflichtet(en) sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und Informationen, die ihm/ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der vertraglichen Tätigkeit.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wien Gerichtstand ist das zuständige Handelsgericht Wien. Es gilt das Recht der Republik Österreich.

3. zusätzliche Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den AGB´s Unternehmensberatung – Coaching und Beratung

Stand Dezember 2025

    1. Allgemeines

Coaching ist eine moderne Form des individuellen Lernens und der zielorientierten und lösungsfokussierten Beratung in Fragen der beruflichen Rollenerfüllung oder in privaten Fragestellungen. Der Coach steht dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite und unterstützt bei der Findung von selbstentwickelten Lösungen. Der Erfolg eines Coachings hängt zu einem großen Teil vom Engagement des Auftraggebers/ der Auftraggeberin ab, bereit und offen zu sein, sich mit sich selbst und seiner/ihrer Situation auseinanderzusetzen. Da im Coaching keine Lösungskonzepte angeboten werden, übernimmt der ausführende Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin keine Haftung für aus dem Coaching resultierende Handlungen des Auftraggebers/ der Auftraggeberin. Ein Erfolg des Coachings, das heißt, dass der Auftraggeber/ die Auftraggeberin auf jede Frage zufriedenstellende Antworten findet, kann in diesem Sinne nicht garantiert werden.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt zustande durch entweder

    1. a) schriftliche oder mündliche Annahme des (schriftlichen oder mündlichen) Angebots durch den Kunden,
    2. b) schriftliche Auftragsbestätigung durch Elisabeth Rechberger, oder
    3. c) beidseitige Unterzeichnung eines Vertrags, in dem Leistungsumfang und Modalitäten geregelt sind.

Angebote über Leistungen sind bis Vertragsabschluss unverbindlich.

3. Leistungen

Der Inhalt der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag, aus dem Angebot oder sonstigen Leistungsbeschreibungen. Abänderungen der Leistungen sind unter der Bedingung zulässig, dass der Kern der vereinbarten Leistung nicht verändert wird und dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht.

4. Angebote und Honorare

Angebotsgültigkeit 14 Tage ab Austellungsdatum.

Der vereinbarte Stundensatz bezieht sich auf eine 50-minütige Coaching-Einheit. Es fallen keine weiteren Vor- und Nachbereitungskosten an. Jede angefangene Einheit von 15 Minuten wird anteilsmäßig zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.

Findet das Coaching bzw. die Beratung außerhalb Wiens statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet.
Die Zahlung der einzelnen Coaching-Einheiten erfolgt entweder in bar direkt am Ende der Coaching-Einheit oder die Rechnungslegung erfolgt monatlich für die im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
Bei Online Coaching per Zoom oder Telefon wird im Vorfeld das vereinbarte Honorar überwiesen.
Die Termine für die Coaching-Einheiten finden je nach individueller Terminvereinbarung mit dem Kunden statt.

5. Umfang des Coaching-/ Beratungsauftrags

Der Umfang eines konkreten Coaching- / Beratungsauftrages wird im Einzelfall (schriftlich oder mündlich) vereinbart.

6. Absage eines Termins

Die Termine für die Coaching-Einheiten finden je nach individueller Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin statt. Eine kostenfreie Absage der Coaching- bzw. Beratungs-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 13.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch! Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptieren Sie diese Regelung.  

Zusatz: Teamcoaching/ – beratung: Bei ersatzloser Stornierung innerhalb eines Monats vor Veranstaltungsbeginn sind 20%, bei Stornierung innerhalb einer Woche vor Beginn der Veranstaltung sind 50% des vereinbarten Honorars fällig.  Bei Nicht-Wahrnehmung eines Termins ohne vorherige Kontaktaufnahme ist der volle Betrag des vereinbarten Gruppenpreises zu bezahlen.

7. Copyright

Alle an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein der Auftragnehmerin. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung  der Auftragnehmerin ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

8. Versicherungsschutz

Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin. Die Teilnehmer:innen haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch die Auftragnehmerin.  

9. Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die Auftragnehmerin, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wien Gerichtstand ist das zuständige Handelsgericht Wien. Es gilt das Recht der Republik Österreich.