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AGB - Unternehmensberatung

Es gelten die AGB der Wirtschaftskammer Österreich Fachgruppe UBIT in der jeweils aktuellen Fassung (Stand März 2018). Diese können auch unter folgenden Links

Da uns Gleichbehandlung sehr wichtig ist: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter.

1.Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1     Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3     Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4     Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2.Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1     Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3     Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.

3.Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2     Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.

4.Sicherung der Unabhängigkeit

4.1     Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2     Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5.Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2     Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

5.3     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6.Schutz des geistigen Eigentums

6.1     Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer  (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2     Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7.Gewährleistung

7.1     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2     Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8.Haftung / Schadenersatz

8.1     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2     Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3     Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4     Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9.Geheimhaltung / Datenschutz

9.1     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2     Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4     Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5     Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10.Honorar

10.1   Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmens-berater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2   Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3   Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4   Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5   Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11.Elektronische Rechnungslegung

11.1   Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.

12.Dauer des Vertrages

12.1   Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2   Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13.Schlussbestimmungen

13.1   Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2   Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3   Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens-beraters) zuständig.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Seminare; Workshops, Aus- und Weiterbildungen

Stand Februar 2024

  1. Anmeldung und Bestätigung

Die verbindliche Anmeldung erfolgt schriftlich via Mail (kontakt@elisabeth-rechberger.at) oder Kontaktformular von der Website (www.elisabeth-rechberger.at). Die TeilnehmerInnen erhalten nach schriftlicher Anmeldung in der Regel innerhalb von 5 Werktagen eine Anmeldebestätigung mit der zu bezahlenden Rechnung. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Schriftliche Anmeldungen sind verbindlich, telefonische Anmeldungen sind Reservierungen.

2. Zahlungsvereinbarung und Stornobedingungen

Die Rechnung ist jeweils im Vorhinein zu bezahlen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen sind auf Anfrage möglich. Stornierungen oder Umbuchungen haben schriftlich zu erfolgen und befreien nur dann vollständig von der Zahlungsverpflichtung, wenn sie nachweisliche bis längstens 14 Tage vor Kursbeginn bei Elisabeth Rechberger einlangen.  Nach dieser Frist ist eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des Kursbeitrages zu entrichten. Die Gebühr entfällt, wenn eine Ersatzperson Ihren Platz einnimmt. Diese Veränderung kann bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn mitgeteilt werden.

Wenn der Kurs, die Veranstaltung aus welchem Grund immer vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin nicht besucht wird, die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn erfolgt, oder der Kurs vor Beendigung vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin abgebrochen und nicht fertig besucht wird, ist der Kursbeitrag in voller Höhe zur Zahlung fällig.

Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben inkl. MwSt.

3. Kontoverbindung

Die Kontoverbindung erhalten die Teilnehmer*innen mit der Anmeldebestätigung und der Zahlungsaufforderung. Bitte geben Sie im Verwendungszweck immer die Rechnungsnummer und Ihren Namen an.

 

4. Absage und Änderungen

Generell hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von der Erreichung einer MindestteilnehmerInnenanzahl ab. Eine Absage, Terminänderung der Veranstaltung oder sonstige Änderungen behält sich die Veranstalterin vor. Die TeilnehmerInnen werden über Änderungen rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche gegenüber der Veranstalterin sind daraus nicht abzuleiten. Dies gilt auch für kurzfristige Terminverschiebungen Kursen. Bei völligem Entfall des Kurses hat der/die TeilnehmerIn jedoch Anspruch auf Rückzahlung eines bereits bezahlten Kursbeitrages und wird binnen 14 Tagen ab Bekanntwerden der Absage auf ein Konto des/der TeilnehmerIn rücküberwiesen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch (z.B. Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Verdienstentgang o.ä.) ist ausgeschlossen.

Falls eine Veranstaltung wegen Unfall, Krankheit der ReferentInnen/Vortragenden oder sonstiger unvorhergesehenen Ereignisse ausfällt, werden wir uns bemühen, sie zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Die einbezahlte Gebühr gilt generell auch für den Ersatztermin, sofern dieser gestellt wird. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Rückzahlung bereits geleisteter Seminarbeiträge.

5. Vertraulichkeit

Der/die Trainer/Berater verpflichtet(en) sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge und Informationen, die ihm/ihnen durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der vertraglichen Tätigkeit.

6. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wien Gerichtstand ist das zuständige Handelsgericht Wien. Es gilt das Recht der Republik Österreich.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Coaching und Beratung

Stand  Februar 2024

    1. Allgemeines

Coaching ist eine moderne Form des individuellen Lernens und der zielorientierten und lösungsfokussierten Beratung in Fragen der beruflichen Rollenerfüllung oder in privaten Fragestellungen. Der Coach steht dem/der Auftraggeber/Auftraggeberin als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite und unterstützt bei der Findung von selbstentwickelten Lösungen. Der Erfolg eines Coachings hängt zu einem großen Teil vom Engagement des Auftraggebers/ der Auftraggeberin ab, bereit und offen zu sein, sich mit sich selbst und seiner/ihrer Situation auseinanderzusetzen. Da im Coaching keine Lösungskonzepte angeboten werden, übernimmt der ausführende Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin keine Haftung für aus dem Coaching resultierende Handlungen des Auftraggebers/ der Auftraggeberin. Ein Erfolg des Coachings, das heißt, dass der Auftraggeber/ die Auftraggeberin auf jede Frage zufriedenstellende Antworten findet, kann in diesem Sinne nicht garantiert werden.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt zustande durch entweder

    1. a) schriftliche oder mündliche Annahme des (schriftlichen oder mündlichen) Angebots durch den Kunden,
    2. b) schriftliche Auftragsbestätigung durch Elisabeth Rechberger, oder
    3. c) beidseitige Unterzeichnung eines Vertrags, in dem Leistungsumfang und Modalitäten geregelt sind.

Angebote über Leistungen sind bis Vertragsabschluss unverbindlich.

3. Leistungen

Der Inhalt der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag, aus dem Angebot oder sonstigen Leistungsbeschreibungen. Abänderungen der Leistungen sind unter der Bedingung zulässig, dass der Kern der vereinbarten Leistung nicht verändert wird und dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht.

4. Angebote und Honorare

Der vereinbarte Stundensatz bezieht sich auf eine 50-minütige Coaching-Einheit. Es fallen keine weiteren Vor- und Nachbereitungskosten an. Jede angefangene Einheit von 15 Minuten wird anteilsmäßig zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.

Findet das Coaching bzw. die Beratung außerhalb Wiens statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet.
Die Zahlung der einzelnen Coaching-Einheiten erfolgt entweder in bar direkt am Ende der Coaching-Einheit oder die Rechnungslegung erfolgt monatlich für die im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
Bei Online Coaching per Zoom oder Telefon wird im Vorfeld das vereinbarte Honorar überwiesen.
Die Termine für die Coaching-Einheiten finden je nach individueller Terminvereinbarung mit dem Kunden statt.

5. Umfang des Coaching-/ Beratungsauftrags

Der Umfang eines konkreten Coaching- / Beratungsauftrages wird im Einzelfall (schriftlich oder mündlich) vereinbart.

6. Absage eines Termins

Die Termine für die Coaching-Einheiten finden je nach individueller Terminvereinbarung mit dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin statt. Eine kostenfreie Absage der Coaching- bzw. Beratungs-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 13.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Dies gilt auch für das kostenlose Erstgespräch! Mit der Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch akzeptieren Sie diese Regelung.  

Zusatz: Teamcoaching (Supervison) / – beratung: Bei ersatzloser Stornierung innerhalb eines Monats vor Veranstaltungsbeginn sind 20%, bei Stornierung innerhalb einer Woche vor Beginn der Veranstaltung sind 50% des vereinbarten Honorars fällig.  Bei Nicht-Wahrnehmung eines Termins ohne vorherige Kontaktaufnahme ist der volle Betrag des vereinbarten Gruppenpreises zu bezahlen.

7. Copyright

Alle an den/die Auftraggeber/Auftraggeberin ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein der Auftragnehmerin. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung  der Auftragnehmerin ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

8. Versicherungsschutz

Jeder/jede Auftraggeber/Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der/die Auftraggeber/Auftraggeberin. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch die Auftragnehmerin.  

9. Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des/der Auftraggebers/Auftraggeberin auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich die Auftragnehmerin, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wien Gerichtstand ist das zuständige Handelsgericht Wien. Es gilt das Recht der Republik Österreich.